Die fünf Pflegegrade - Voraussetzungen und Leistungsansprüche
Welche fünf Pflegegrade gibt es?
Seit der Einführung des Pflegegradsystems im Jahr 2017 gibt es fünf Pflegegrade, die das alte System der Pflegestufen ersetzt haben. Die Einteilung erfolgt anhand eines Begutachtungsverfahrens durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK).
Bei der Einstufung werden folgende Kriterien berücksichtigt:
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
Der Pflegegrad 1 wird vergeben, wenn eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt. Diese äußert sich beispielsweise durch Probleme beim Treppensteigen oder beim Anziehen. Für den Pflegegrad 1 gibt es keinen Anspruch auf Pflegegeld oder Sachleistungen. Allerdings besteht ein Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 40 € monatlich. In unserer Apotheke gibt es spezielle Pflegeboxen, die diese Hilfsmittel enthalten und kostenfrei bezogen werden können.
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
Der Pflegegrad 2 wird vergeben, wenn erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit vorliegen. Das betrifft beispielsweise die Körperpflege, Ernährung oder Mobilität. Für den Pflegegrad 2 gibt es einen monatlichen Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von 316 € oder auf Sachleistungen in Höhe von 724,- €.
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
Der Pflegegrad 3 wird vergeben, wenn schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit vorliegen. Das betrifft beispielsweise die Körperpflege, Ernährung oder Mobilität in einem erheblichen Umfang. Für den Pflegegrad 3 gibt es einen monatlichen Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von 545 € oder auf Sachleistungen in Höhe von 1.363,- €.
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
Der Pflegegrad 4 wird vergeben, wenn schwerste Beein-trächtigungen der Selbstständigkeit vorliegen. Das betrifft beispielsweise die Körperpflege, Ernährung oder Mobilität in einem sehr hohen Umfang. Für den Pflegegrad 4 gibt es einen monatlichen Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von 728 € oder auf Sachleistungen in Höhe von 1.693,- €.
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen
Der Pflegegrad 5 wird vergeben, wenn schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit vorliegen und zusätzlich besondere Anforderungen erfüllt sind, beispielsweise eine besondere Versorgung durch einen Intensivpflegedienst. Für den Pflegegrad 5 gibt es einen monatlichen Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von 901 € oder auf Sachleistungen in Höhe von 2.095,- €.
Welche Voraussetzungen müssen für die einzelnen Grade gegeben sein?
Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss eine Pflegebedürftigkeit vorliegen. Diese wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgestellt. Dabei wird anhand von sechs verschiedenen Bereichen geprüft, inwiefern der Pflegebedürftige in der Lage ist, bestimmte Alltagsaufgaben eigenständig zu erledigen. Dazu gehören die Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen sowie die Selbstversorgung und die Gestaltung des Alltagslebens.
Wie läuft die Antragsstellung bei den Pflegekassen ab?
Wer eine Pflegebedürftigkeit bei sich oder einem Angehörigen feststellt, kann bei der zuständigen Pflegekasse einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen. Dabei müssen alle relevanten Unterlagen wie das Gutachten des MDK, der Personalausweis und die Krankenversichertenkarte eingereicht werden. Die Pflegekasse prüft den Antrag und informiert die Person über den Pflegegrad sowie die Leistungen, auf die sie Anspruch hat.
Welche Leistungsansprüche entstehen für die Pflegebedürftigen?
Pflegebedürftige haben unterschiedliche Ansprüche auf Leistungen wie Pflegegeld, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege, Beratung und Unterstützung sowie Pflegehilfsmittel und technische Hilfen. Auch die barrierefreie Umgestaltung des Wohnumfeldes kann gefördert werden.
Fazit
Die Einführung der Pflegegrade hat dazu beigetragen, den Pflegebedarf besser zu erfassen und eine bedarfsgerechte Pflege sicherzustellen. Angehörige sollten sich mit den Voraussetzungen und Leistungsansprüchen der verschiedenen Pflegegrade vertraut machen und sich bei den Pflegekassen beraten lassen. Auch wir in der Apotheke sind eine gute Anlaufstelle, um sich über Pflegehilfsmittel zu informieren und um monatlich kostenfreie Pflegeboxen zu beziehen.
Hier die Leistungsansprüche 2023 im Überblick vom Gesundheitsministerium als Pdf
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